Erbrecht

Ihr Fachanwalt fÜr Erbrecht

Holger Schützhoff

Weitere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Schützhoff einen Termin:

Sekretariat 04321 – 55 620 15 oder
55 620 18

UNterstÜtzung durch Beratung und Begleitung

Wenn kein Testament besteht, kann die Frage, wer in welchem Umfang erbt, schwierig zu beantworten sein. Aber auch wenn ein Testament existiert, stellt sich häufig das gleiche Problem.

Wer nicht erben will, zum Beispiel, weil das Erbe überschuldet ist, muss die Erbschaft ausdrücklich und innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausschlagen!

Die kompetente frühzeitige anwaltliche Beratung ist deshalb wichtig, um die eigenen Rechte nach dem Erbfall besser ermitteln und durchsetzen zu können.

Unsere Arbeitsfelder sind u.a.

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Ermittlung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Erbauseinandersetzung
  • Unternehmensnachfolge
  • Häufige Fragen (Klicken Sie auf die Frage)

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Mader | Schützhoff | Coordes

Unsere Kanzlei hat sich seit mehr als 20 Jahren auf alle Bereiche des Familienrechtes, Arbeitsrechtes und des Erbrechtes spezialisiert. Unsere Kanzlei finden Sie in Neumünster, ferner unterhalten wir eine Zweigstelle in Kiel.