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Sekretariat 04321 – 55 620 15 oder
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Wenn kein Testament besteht, kann die Frage, wer in welchem Umfang erbt, schwierig zu beantworten sein. Aber auch wenn ein Testament existiert, stellt sich häufig das gleiche Problem.
Wer nicht erben will, zum Beispiel, weil das Erbe überschuldet ist, muss die Erbschaft ausdrücklich und innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausschlagen!
Die kompetente frühzeitige anwaltliche Beratung ist deshalb wichtig, um die eigenen Rechte nach dem Erbfall besser ermitteln und durchsetzen zu können.
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Unsere Kanzlei hat sich seit mehr als 20 Jahren auf alle Bereiche des Familienrechtes, Arbeitsrechtes und des Erbrechtes spezialisiert. Unsere Kanzlei finden Sie in Neumünster, ferner unterhalten wir eine Zweigstelle in Kiel.