Erbrecht
Unterstützung durch Beratung und Begleitung
Wenn kein Testament besteht, kann die Frage, wer in welchem Umfang erbt, schwierig zu beantworten sein. Aber auch wenn ein Testament existiert, stellt sich häufig das gleiche Problem.
Wer nicht erben will, zum Beispiel, weil das Erbe überschuldet ist, muss die Erbschaft ausdrücklich und innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausschlagen!
Die kompetente frühzeitige anwaltliche Beratung ist deshalb wichtig, um die eigenen Rechte nach dem Erbfall besser ermitteln und durchsetzen zu können.
Rechtsanwalt und Notar Schützhoff und Rechtsanwalt Simsek beraten und vertreten Sie sowohl vorsorgend, als auch nach Eintritt eines Erbfalls in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
- Ermittlung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- vorweggenommene Erbfolge
- Erbauseinandersetzung
- Unternehmensnachfolge

