Notar
Unterstützung durch Beratung und Begleitung
Für notarielle Testamente, Eheverträge, Vollmachten und sonstige Beurkundungen steht Ihnen Herr Notar Holger Schützhoff mit Wissen und Kompetenz zur Verfügung.
Der Notar wird im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege tätig, anders als der Rechtsanwalt, der oftmals erst eingeschaltet wird, wenn es bereits zum Streit gekommen ist. Aufgabe des Notars ist es, Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.
So schreibt das Gesetz für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften die Mitwirkung eines Notars vor, insbesondere, wenn es sich um Rechtsgeschäfte von besonderer Tragweite und erheblicher Bedeutung handelt. ln diesen Fällen steht der Notar den Parteien als unabhängiger Dienstleister zur Verfügung. Er klärt auf, berät und sorgt dafür, dass der Wille der Parteien bestmöglich und umfassend geregelt wird.
ln diesem Sinne berät Sie Herr Notar Holger Schützhoff - vom Entwurf bis zur abschließenden Beurkundung - insbesondere in folgenden Rechtsfeldern:
- Beurkundungen im Zusammenhang von Wohnungs- oder Grundstückskaufverträgen, insbesondere auch Grundschuldbestellungen und -löschungen
- bei der Errichtung von notariellen Testamenten und Erbverträgen sowie bei Erbscheinsanträgen
- bei vorsorgenden Eheverträgen, aber auch bei Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- im Gesellschaftsrecht bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbHs, aber auch im Vereinsrecht
Selbstverständlich können auch Beglaubigungen von Unterschriften oder Abschriften erstellt werden. Wir sind in der Lage, innerhalb kürzester Zeit für Sie eine Beurkundung abzuwickeln, insbesondere auch durch unsere Möglichkeit, sämtliche Unterlagen von Grundbuch, Handelsregister oder Vereinsregister zeitnah und zum Teil elektronisch abzufordern.
Herr Rechtsanwalt und Notar Holger Schützhoff ist zum Notar mit dem Amtssitz in Neumünster bestellt. Beurkundungen und sonstige notarielle Tätigkeiten können deshalb im gesamten Amtsgerichtsbezirk Neumünster erfolgen.

